Schulungsanspruch des Betriebsrats zum Thema „aktuelle Rechtsprechung des BAG“

  1. Es kann im Einzelfall erforderlich i.S.v. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG sein, daß sich Betriebsratsmitglieder über die aktuelle Rechtsprechung des BAG durch den Besuch einer entsprechenden Schulungsveranstaltung informieren.

  2. Die Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung des BAG gehört nicht zum unverzichtbaren Grundwissen des einzelnen Betriebsratsmitglieds, dessen Erforderlichkeit der Betriebsrat nicht näher darlegen muß.

  3. Der Betriebsrat als Gremium muß sich aber über die Entwicklung der Rechtsprechung in den für seine Arbeit relevanten Bereichen auf dem Laufenden halten, so daß sich einzelne Betriebsratsmitglieder in entsprechenden Schulungsveranstaltungen über die aktuelle Rechtsprechung des BAG informieren können.

  4. Die Beurteilung der Erforderlichkeit hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, Dazu gehören insbesondere die konkreten Seminarinhalte, eine mögliche Aufgabenverteilung innerhalb des Betriebsrats und eine thematische Spezialisierung einzelner Betriebsratsmitglieder, die Zahl der entsandten Betriebsratsmitglieder, die Größe des Betriebsrats, die letzte Aktualisierung des bereits vorhandenen Wissens und betriebliche Entwicklungen, die es besonders dringlich erscheinen lassen, die Rechtsprechungskenntnisse in bestimmten Fragen zu aktualisieren.

BAG, Beschluß vom 18.01.2012 – 7 ABR 73/10

Weitere Informationen zu mir meiner Kanzlei finden Sie unter dem Link Kanzlei. Mehr Informationen zu ähnlichen Themen finden Sie auch im Blog über Arbeitsrecht meines Kollegen Axel Pöppel.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen