Schulungsanspruch des Betriebsrats zum Thema „aktuelle Rechtsprechung des BAG“
Es kann im Einzelfall erforderlich i.S.v. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG sein, daß sich Betriebsratsmitglieder über die aktuelle Rechtsprechung des BAG durch den Besuch einer entsprechenden Schulungsveranstaltung informieren. Die Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung des BAG gehört nicht zum unverzichtbaren Grundwissen des einzelnen Betriebsratsmitglieds, dessen Erforderlichkeit der Betriebsrat nicht …